Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninfo

1. Allgemeines/Urheberrecht

Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen aus unserem Hause, und zwar auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich anerkannt. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden gehen wir davon aus, daß dieser im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechtes ist. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein und ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten uns zu erstatten.

Wir weisen darauf hin, das einige von uns für diese Seite verwendete Produktfotos, bzw. Produktvisualisierungen durch KI (Künstliche Intelligenz) erstellt worden sind, um eine Darstellung des Produktes zu zeigen.

2. Lieferung

Alle uns in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Lieferzeitenabsprachen stellen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich kein Fixtermin-Vereinbarung dar. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Uns gestellte Fixtermine erkennen wir aus diesen Gründen nicht an, es sei denn, daß wir diese ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigen. Ein evtl. Anspruch auf Schadenersatz aus Lieferverzögerungen besteht nur im Rahmen von Ziffer 6 dieser Geschaftsbedingung. Soweit es nicht für den Kunden unzumutbar ist, sind Teillierferungen zulässig.

 

3. Versand

Sendungen werden von uns sorgfältig verpackt, so daß bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muß also unverzüglich nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem abliefernden Spediteur zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist uns eine Abschrift zu erteilen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden oder die Versendung durch eigene Angestellte erfolgt. Die Rücksendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten jeglicher Art sowie Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung über, bei Scheck- und Wechselzahlung erst nach Einlösung und bei dem sog. Scheck-Wechsel-Verfahren erst nach Einlösung des Wechsels durch den Käufer. Wird die Ware durch den Kunden veräußert, so steht uns der Anspruch auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt uns der Kunde schon jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten auf die Gegenleistung mit sämtlichen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Übersteigen die insoweit abgetretenen Forderungen unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so verpflichten wir uns auf Verlangen unseres Kunden – nach unserer Wahl – gestellte Sicherheiten freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen seine Abnehmer zu benennen. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung unserer Ware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Steht der Forderungsabtretung ein Abtretungsverbot des Dritten entgegen, so ist der Kunde nicht berechtigt, über das Vorbehaltungsgut zu verfügen. Letzteres gilt auch, wenn er sich uns gegenüber im Zahlungsverzug befindet, oder wenn von ihm ausgestellte Schecks oder Wechsel protestiert werden. Das gesetzliche Werkvertragspfandrecht kann wegen aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden.

 

5. Beanstandungen

Bei Vollkaufleuten gilt § 377 HGB, der Kunde muß also insbesondere die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei offen zutagetretenden Mängel eine Rüge nur innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware zulässig. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde ein exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Der Kunde erklärt sich einverstanden, bei Sonderanfertigungen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% anzuerkennen. Maßabweichungen in Breite und Länge von +/- 5% sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt unvermeidbar und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkrete Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast und liefert kein farbverbindliches geprüftes Proof, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind unvermeidlich. Testdrucke zum Erzielen bestmöglicher Qualität können auf Wunsch angedruckt werden. Andrucke werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbveränderungen können nicht reklamiert werden.
Untergründe sind vor Anbringen selbstklebender Folien welcher Art auch immer, auf Ihre Verträglichkeit zu überprüfen. Bei wiederablösbaren Folien, kann keine Garantie für ein rückstandfreies Ablösen gegeben werden, dies ist immer vorher mit einem Test zu überprüfen. Eventuelle Schadenersatzansprüche schließen wir hiermit aus. Bei Druckauflagen ist eine Unterlieferung von 5 % bzw. eine Überlieferung von 10% möglich.

 

6. Haftung und Schadenersatz

Die uns überlassenen Gegenstände, Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B. Kunstwerke etc.), so muss der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und diese Gegenstände auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichern. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zu der Höhe, wie eine von uns eventuell abgeschlossenen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenvesicherung Zahlung leistet. Wir leisten für die von uns gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach unserer Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere Neuherstellung. Dem Kunden bleibt aber bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung vorbehalten, die Vergütung herabzusetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ist uns gegenüber und auch gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung sowie eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gem. §  309 Nr. 7 a BGB zur Last. Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten Originalen und Materialien übernehmen wir keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird in allen Fällen, in denen wir Schadenersatz zu leisten haben, nur der unmittelbare Schaden ersetzt.

 

7. Zahlungsbedingungen

Erstbestellungen erfolgen nur gegen Vorauskasse. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei entsprechender Bonitätsprüfung bei diesem Verfahren zu bleiben. Die Zahlungsziele können entsprechend der Entwicklung des Geschäftsverhältnisses angepasst werden. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist gem. des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung der Ware, einer Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Nur bei Vorliegen von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen liegt ein Zurückbehaltungsrecht vor, ansonsten ist dies ausgeschlossen.


Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe der von uns zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, wobei dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, daß keine oder wesentliche niedrigere Zinsen angefallen sind. Der Kunde verzichtet auf die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen und auf die Zurückbehaltung von Zahlungen.

Bezahlen per Rechnung ist nur für von uns ausdrücklich schriftlich freigegebene Kunden zulässig. Eine Bestellung von nicht von uns freigegebenen Kunden mit der Zahlungsvariante Rechnung wird umgehend storniert und abgelehnt.

Bei Zahlung per Rechnung für freigegebene Bestandskunden, gilt eine Obergrenze von 1.000€ pro Jahr, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

8. Dienstleister

Wir beauftragen andere Unternehmen mit der Erfüllung von Aufträgen für uns. Paketdienste, Logistikunternehmen, Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung, Druckdienstleister zur Produktion und Versand von Druck- und anderen Produkten (auch europaweit,). Diese Dienstleister haben Zugang zu auftragsbezogenen Daten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Sie dürfen diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand Celle in der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Celle in der Bundesrepublik Deutschland ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde vor Vertragsschluß keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.